GmbH & Co. KG
Gesellschafter der GmbH & Co. KG
Die Angaben zu den Gesellschaftern können Sie in den Unternehmensdaten im Teil der Gesellschaftsanteile und Beteiligungen erfassen. Klicken Sie dazu auf Erstellen (
-Symbol am rechten Rand). So können Sie auch die Gesamtübersicht über das
- Symbol aufrufen.

Im sich nun öffnenden Fenster können die Angaben zu den Gesellschaftern erfasst werden.

Kommanditist
Bei den Kommanditisten handelt es sich in der Regel um natürliche Personen. Diese erstellen Sie als Neuen Gesellschaftsanteil (natürliche Person).
Komplementär-GmbH
Bei der Komplementär-GmbH handelt es sich um ein Unternehmen und demzufolge ist der entsprechende Eintrag mittels Neuen Gesellschaftsanteil (Unternehmen) zu erstellen.
Die Bearbeitung bereits angelegter Gesellschafter können Sie über die Gesamtübersicht vornehmen. Es öffnet sich die Seite der Gesellschaftsanteile und Beteiligungen auf der Sie die Angaben ersehen können.

Innerhalb dieser Seite kann zwischen Gesellschafter und Aufteilungsquote gewechselt werden. Mit Doppelklick, Rechtsklick und Auswählen der Option Gesellschaftsanteil bearbeiten oder Markieren mit Linksklick und Auswählen des Stift-Symbols auf einen Gesellschafter öffnet sich der Dialog Gesellschafter bearbeiten.

Die hier gemachten Angaben und die Angaben in den Steuerdaten werden für die Feststellungserklärung an das Steuermodul übergeben.
Die Angaben zu Steuerrücklage und SteuerTimeline werden für die BWA herangezogen.
Wird in der Gesellschafterseite auf Aufteilungsquoten gewechselt, erhalten Sie folgende Ansicht.

In der Darstellung wird die Beteiligungshöhe zum Zeitpunkt des Beginns und am Ende des Wirtschaftsjahres aufgezeigt.
Die Angabe zum Gesamtkapital kann im Gesamtkapitalverlauf manuell erfasst werden. Die veränderlichen Werte müssen in den jeweiligen Wirtschaftsjahren erfasst werden.

Die zu den Aufteilungsquoten gemachten Angaben werden über das Steuermodul zur Feststellungserklärung herangezogen.
Gesellschafterbuchungen
Im Bereich Jahresabschluss finden Sie im Navigationsbaum unter dem Punkt Buchen die Gesellschafterbuchungen.
Systemseitig sind bestimmte Kontotypen festgelegt worden, die für die Kapitalkontenentwicklung und Gewinnverteilung relevant sind. Hat nun ein Sachkonto einen solchen Kontotyp, wird eine Buchung dafür in der Liste der Gesellschafterbuchungen aufgezeigt.
Kontenzuordnung bei den Gesellschaften
Werden für die Kapitalkonten der Gesellschafter eigene Konten zu jedem Gesellschafter geführt, kann die Kontenzuordnung einmal bei der Bearbeitung der Gesellschafter oder bei den Gesellschafterbuchungen mit Klick auf das Gesellschafterkonten-Symbol vorgenommen werden.

Hier können Sie die zur Gewinnverteilung und zur Kapitalkontenentwicklung relevanten Konten einstellen. Buchungen auf diesen Konten sind dann dem Gesellschafter direkt zugeordnet. Dies wird auch in den Gesellschafterbuchungen so angezeigt. Die Einstellung wird für Folgejahre übernommen.
Zuordnung einzelner Buchungen auf gleichem Konto
Wird ein Konto für viele Gesellschafter geführt, muss zu jedem Gesellschafter eine Buchung erfolgen, um diese dem entsprechenden Gesellschafter für die Gewinnverteilung und der Kaptalkontenentwicklung in den Gesellschafterbuchungen zuordnen zu können. Dieser Vorgang kann bei der entsprechenden Einstellung in der Buchungserfassung direkt bei der Buchung erfolgen, oder im Nachhinein in den Gesellschafterbuchungen.
Gewinnverteilung
In der Gewinnverteilung wird der steuerliche Gewinn der Gesamthand prozentual an die Gesellschafter verteilt. Die Gewinnverteilung können sie bearbeiten in dem Sie auf der Seite auf Bearbeiten klicken.

Es öffnet sich die Manuelle Gewinnverteilung in der Sie Werte erfassen können. Sie können damit die systemseitig ermittelten Werte in den weißen Felder überschreiben. Mit dem Button Zurücksetzen können sie die systemseitigen Werte wiederherstellen.
Kapitalkontenentwicklung
Sie finden die Kapitalkontenentwicklung unter Jahresabschluss ➔ Ergebnisse ➔ Kapitalkontenentwicklung.

Die Nachvollziehbarkeit der Werte ist in der Detailansicht im Kontennachweis bis zur Buchung gegeben.
Wenn hier beim Kapital am Ende des Wirtschaftsjahres eine Warnung erscheint, besteht eine Differenz zwischen dem Wert des Eigenkapitals in der Bilanz und der Summe der Kapitalanteile der Gesellschafter. Diese Warnung führt zu Validierungsfehler bei der elektronischen Übermittlung der E-Bilanz und muss daher vorher korrigiert werden.
Gesamthänderisch gebundene Rücklagen
Wird in der Kapitalkontenentwicklung eine Warnung beim Kapital am Ende des Jahres angezeigt, ist dies oft durch gesamthänderisch gebundene Rücklagen begründet.
Ist die gesamthänderisch gebundene Rücklage in einer Summe auf dem Rücklagekonto gebucht, muss diese Buchung zunächst mit Generalumkehr korrigiert werden.
Für die Gesellschafter soll nun jeweils ein Konto mit Kontotyp „Kommandit-Kapital“ TypID 169 bzw. „Festkapital“ (Vollhafter) TypID 166 für den Rücklagen-Anteil je Gesellschafter erstellt werden.
Mit Auswahl dieses Kontotyps ist die Zuordnung zur Kapitalkontenentwicklung gewährleistet.
Um den korrekten Bilanzausweis bei den Rücklagen zu erhalten, muss bei diesen Konten nun der Posten Eigenkapital, Rücklagen (gesamthänderisch gebunden) als abweichender Bilanzposten zugeordnet werden.


Da der eingestellte Kontotyp noch eine Zuordnung auf einen Davonposten hat, muss der Posten Bilanz nach HGB – Davon wie im unteren Bild beschrieben leer gelassen werden.

Dies muss nun für jeden Gesellschafter durchgeführt werden.
Der Anteil der Rücklage ist gemäß seiner Beteiligung für jeden Gesellschafter auf das jeweilige Konto zu buchen! Es kann sowohl der EB-Wert gebucht werden, als auch der Wert der Einstellung aus dem laufenden Jahr.
In den Gesellschafterzuordnungen muss für die Kapitalkontenentwicklung nun noch die Zuordnung des neuen Kontos beim Festkapital erfolgen. Die EB-Buchung wird nach Zuordnung auf die Gesellschafter in der Kapitalkontenentwicklung im Anfangsbestand enthalten sein.
Wird im Rahmen der Gewinnverwendung eine Einstellung in die Rücklagen gebucht, soll dies ebenfalls auf das jeweilige Konto der Gesellschafter entsprechend seinem Anteil gebucht werden. Dies wird in der Kapitalkontenentwicklung nicht berücksichtigt, da die Einstellung in die Rücklage vom steuerlichen Gewinn erfolgt und dieser bereits im Anteil am JÜ/JF enthalten ist. Die Buchung ist aber für den Saldovortrag in das neue Jahr relevant.
E-Bilanz
Den E-Bilanzbericht erstellen Sie im Bereich Jahresabschluss ➔ Berichte. Im Dialog zur Erstellung machen Sie die Angabe, ob für den Gesellschafter eine Sonder- und/oder eine Ergänzungsbilanz erstellt wird. Setzen Sie dazu entsprechende Häkchen.

Im Bericht unter den allgemeinen Informationen können Sie in den GCD-Daten die Daten zu den Gesellschaftern kontrollieren:

Im Bericht ist zudem bei Personengesellschaften die Übermittlung der Kapitalkontenentwicklung als Pflichtbestandteil enthalten.
Offenlegung
Aufgrund ergänzender Vorschriften für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des §264a Abs.1 HGB, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als persönlich haftendem Gesellschafter ist, muss für die GmbH & Co. KG eine Offenlegung erfolgen.
Wenn Sie nun einen Offenlegungsbericht für eine GmbH & Co. KG erstellen, überprüfen sie auch die Unternehmensgröße und erstellen Sie den Offenlegungsbericht entsprechend der Unternehmensgröße unter Jahresabschluss ➔ Berichte.
Steuern
Feststellungserklärung
Im Bereich Steuern finden Sie im Navigationsbaum die Feststellungserklärung.

Klicken Sie auf Formulare/Berechnung. Damit wird das Steuermodul gestartet.

Der in der Gewinnverteilung erfasste Vorabgewinn und die Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben werden automatisch in das Steuermodul übernommen. Die Gewinnverteilung pro Gesellschafter in der Feststellungserklärung (EGF) erfolgt automatisch in der FE-1-G anhand der beim Gesellschafter hinterlegten Aufteilungsquote.
Sonder- und Ergänzungsbilanzen der Mitunternehmer
Besonderheiten in den Stammdaten
Bei der Erstellung eines neuen Mandanten mit Sonder-/Ergänzungsbilanz ist in den Unternehmensstammdaten ein Häkchen bei Mitunternehmer zu setzen.

Dem Mitunternehmer ist die dem Gesellschafter entsprechende Rechtsform einzustellen.
Da eine Sonder- oder Ergänzungsbilanz rein steuerlich erfolgt, ist die Gewinnermittlungsart freiwillige nur steuerrechtliche Bilanz einzustellen.
In den Steuerdaten des Mitunternehmers ist die Steuernummer des Gesellschafters einzutragen.
Im Anschluss sind ergänzende Angaben zu erfassen.

Dort geben sie an, ob die steuerliche Bilanzart eine Sonderbilanz oder Ergänzungsbilanz ist. Die übrigen Angaben können ebenfalls von Ihnen erfasst werden.
Bei den Angaben zur Gesamthand ist zu beachten, dass hier die Steuerdaten der Gesamthand erfasst werden.
Vorgehensweise beim bestehenden Mandanten
Bei einem bestehenden Mandanten gehen Sie in den Unternehmensdaten auf Anpassen. Im sich öffnenden Dialogfenster Unternehmensdaten bearbeiten ist bei einer Mitunternehmerschaft ein Häkchen bei Mitunternehmer zu setzen. Anschließend erscheint der Punkt Ergänzende Angaben, der in Verbindung mit der Kennzeichnung Mitunternehmer mit erforderlichen Daten wie oben beschrieben gefüllt werden muss.
Versenden der E-Bilanz bei einer Sonder-/Ergänzungsbilanz
Die Erstellung und Versendung einer E-Bilanz als Sonder- oder Ergänzungsbilanz erfolgt im System analog zum Vorgehen bei einer regulären E-Bilanz.
Anlegen eines E-Bilanzberichts
Im Navigationsbaum gehen Sie im Systembereich Jahresabschluss auf Berichte. Anschließend klicken Sie auf der Übersichtsseite der Abschlussberichte auf den Button Neu und wählen E-Bilanzbericht aus.
Es öffnet sich der Dialog für die E-Bilanz. Notwendige Berichts- und Unternehmensangaben sind zu kontrollieren.
Im weiteren Dialogfenster ergänzende Angaben werden steuerliche Angaben zu der Mitunternehmerschaft angezeigt, darunter die Gesamthand-Angaben. Als Bilanz-Stichtag wird das Ende des Wirtschaftsjahres systemseitig vorgeschlagen. Ist der Bilanzstichtag der Gesamthand ein anderer, so kann der Vorschlag überschrieben bzw. aus dem hinterlegten Kalender ausgewählt werden. Nach Überprüfen der Angaben klicken Sie auf Fertigstellen.
Nach dem Fertigstellen öffnet sich die E-Bilanz. Gehen Sie nun in das Auswertungsblatt E-Bilanz - GCDDaten. Hier finden Sie nochmals die Kennzeichnung als Sonder- oder Ergänzungsbilanz mit den entsprechenden zu übermittelnden Informationen.
Versenden der E-Bilanz
Das Versenden der E-Bilanz in Form einer Sonder-/Ergänzungsbilanz erfolgt wie bei den üblichen E-Bilanzen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Leitfaden E-Bilanz unter:
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